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   VGH Hessen, 06.09.2023 - 4 A 1811/21.Z   

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VGH Hessen, 06.09.2023 - 4 A 1811/21.Z (https://dejure.org/2023,28703)
VGH Hessen, Entscheidung vom 06.09.2023 - 4 A 1811/21.Z (https://dejure.org/2023,28703)
VGH Hessen, Entscheidung vom 06. September 2023 - 4 A 1811/21.Z (https://dejure.org/2023,28703)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen

    § 21 Abs 2 BJagdG, § 26 Abs 1 HJagdG, § 26a Abs 4 HJagdG, § 26a Abs 5 HJagdG, § 35 Nr 2 HJagdV, § 42 Abs 2 VwGO
    Klagemöglichkeit einer Hegegemeinschaft gegen die Schalenwildrichtlinie

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    Klagemöglichkeit einer Hegegemeinschaft gegen die Schalenwildrichtlinie

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (29)

  • BVerwG, 28.06.2000 - 11 C 13.99

    Flugverfahren; Abflugroute; Abflugstrecken; Abwägungsgebot; Schutznorm;

    Auszug aus VGH Hessen, 06.09.2023 - 4 A 1811/21
    Der Ansicht der Klägerin, das Verwaltungsgericht stelle in Abweichung vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Juni 2000 (- 11 C 13.99 -, juris) den Rechtssatz auf, zur Klageerhebung sei nur befugt, wer unmittelbar in seinen Rechten verletzt sei, und dies begründe ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung, vermag der Senat nicht zu folgen.

    Die Klägerin blendet in ihrer Rüge den - ebenfalls vom Verwaltungsgericht zitierten und angewendeten - weiteren Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichts aus, wonach es an der für eine Feststellungsklage erforderlichen Klagebefugnis fehlt, wenn offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise subjektive Rechte des Klägers verletzt sein können (BVerwG, Urteil vom 28. Juni 2000 - 11 C 13.99 -, juris Rdnr. 32).

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht in der von der Klägerin in Bezug genommenen Entscheidung (BVerwG, Urteil vom 28. Juni 2000 - 11 C 13.99 -, juris Rdnr. 35) ausgeführt, die Geltung des Abwägungsgebots hänge weder von seiner fachgesetzlichen Normierung noch von einer bestimmten Handlungs- oder Verfahrensform ab und das Abwägungsgebot folge vielmehr bereits aus dem Wesen einer rechtsstaatlichen Planung und gelte dementsprechend allgemein.

    Dasselbe gilt für die Behauptung der Klägerin, das Verwaltungsgericht stelle einen zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 28. Juni 2000 - 11 C 13.99 -, juris) divergierenden Rechtssatz auf, zur Klageerhebung sei nur befugt, wer unmittelbar in seinen Rechten verletzt sei.

    Das Verwaltungsgericht hat § 42 Abs. 2 VwGO dahin verstanden hat, dass eine Feststellungsklage nur zulässig ist, wenn es dem Kläger dabei um die Verwirklichung seiner Rechte geht, sei es, dass er an dem festzustellenden Rechtsverhältnis selbst beteiligt ist, sei es, dass von dem Rechtsverhältnis immerhin eigene Rechte des Klägers abhängen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juni 1995 - 2 C 32.94 -, juris, Rdnr. 18; Urteil vom 28. Juni 2000 - 11 C 13.99 -, juris Rdnr. 32).

    Dies sei nicht der Fall, wenn offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise subjektive Rechte des Klägers verletzt sein können (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 1997 - 1 C 29.95 -, juris Rdnr. 18; Urteil vom 28. Juni 2000 - 11 C 13.99 -, juris Rdnr. 32).

  • VGH Hessen, 16.12.2021 - 4 B 2222/21

    Jagdrechts: Zur Anfechtbarkeit einer jagdbehördlichen Abschussplanfestsetzung

    Auszug aus VGH Hessen, 06.09.2023 - 4 A 1811/21
    Der Senat hat in einem Eilverfahren mit den gleichen Verfahrensbeteiligten bereits mit Beschluss vom 16. Dezember 2021 (- 4 B 2222/21 -, juris Rdnr. 31) ausgeführt, dass die Anwendung der Schalenwildrichtlinie nicht dazu führt, dass die Jagdbehörde angehalten würde, die unter Anwendung anderer Richtlinien aufgestellten Planungen der Hegegemeinschaften zu ignorieren.

    Vielmehr werden ihre gesetzlichen Verfahrensrechte nicht durch die Schalenwildrichtlinie selbst, sondern allenfalls im Rahmen der konkreten Durchführung eines Verfahren der Abschussplanung im jeweiligen Einzelfall verletzt, weswegen sich ihr Rechtsschutz auch auf die Rüge möglicher Verletzungen von Verfahrensrechten im Einzelfall beschränkt (vgl. Beschluss des Senats vom 16. Dezember 2021 - 4 B 2222/21 -, juris Rdnr. 33).

    Auch mit ihrer weiteren Begründung, das Verwaltungsgericht habe sich in der angegriffenen Entscheidung auf den Beschluss des Senats vom 18. November 2019 - 4 B 2165/19 - gestützt, diese Entscheidung aber im Lichte des später ergangenen Senatsbeschlusses vom 16. Dezember 2021 - 4 B 2222/21 - nicht richtig verstanden, dringt sie nicht durch.

    So hat der Senat in seinem Beschluss vom 16. Dezember 2021 - 4 B 2222/21 - klarstellend ausgeführt (juris Rdnr. 33), dass seine Ausführungen im Beschluss vom 18. November 2019 - 4 B 2165/19 - nicht dahingehend zu verstehen sind, dass ein Abschussplan durch die Hegegemeinschaft insgesamt der gerichtlichen Kontrolle unterzogen werden kann, sondern sich nur auf die gesetzlichen Mitwirkungsrechte, also Verfahrensrechte einer Hegegemeinschaft, bezieht, deren mögliche Verletzung gerügt werden kann.

  • BVerwG, 19.03.1992 - 3 C 62.89

    Jagdrecht - Abschußfestsetzung - Verpflichtung zur Interessenabwägung -

    Auszug aus VGH Hessen, 06.09.2023 - 4 A 1811/21
    Mit ihrer Rüge, das Verwaltungsgericht sei entgegen der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 19. März 1992 - 3 C 62.89 - juris Rdnr. 25) davon ausgegangen, § 26 Abs. 1 HJagdG räume der Jagdbehörde bei der Festsetzung des Abschussplans Ermessen ein, hat die Klägerin ernstliche Zweifel an der Ergebnisrichtigkeit der angefochtenen Entscheidung nicht dargetan.

    Schließlich hat die Klägerin im Rahmen ihrer Divergenzrüge nicht erfolgreich dargelegt, die angefochtene Entscheidung beruhe auf einem abweichenden Rechtssatz zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. März 1992 (- 3 C 62.89 -, juris Rdnr. 25).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus VGH Hessen, 06.09.2023 - 4 A 1811/21
    Eine Verletzung des § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO ist nur anzunehmen, wenn sich aus den besonderen Umständen deutlich ergibt, dass das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. April 1980 - 1 BvR 1365/78 -, BVerfGE 54, 43 = juris Rdnr. 9; Beschluss vom 22. November 1983 - 2 BvR 399/81 -, BVerfGE 65, 293 = juris Rdnr. 11; Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 -, BVerfGE 86, 133 = juris Rdnr. 39).
  • BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 722/06

    Anspruch auf rechtliches Gehör (ausdrückliche Bescheidung zentralen Vorbringens

    Auszug aus VGH Hessen, 06.09.2023 - 4 A 1811/21
    Art. 103 Abs. 1 GG ist erst dann verletzt, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, dass das Gericht tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung nicht erwogen hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 2006 - 2 BvR 722/06 -, juris Rdnr. 23).
  • BVerwG, 12.07.2000 - 7 C 3.00

    Feststellungsklage; Subsidiarität; Unterlassungsklage; Erledigung;

    Auszug aus VGH Hessen, 06.09.2023 - 4 A 1811/21
    Die Prüfung materiell-rechtlicher Fragen im Zusammenhang mit dem Vorliegen von Sachurteilsvoraussetzungen einer Klage führt nicht dazu, dass die Klage damit gleichzeitig auch als unbegründet abgewiesen gelte und die zitierte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 12. Juli 2000 - 7 C 3.00 -) kann daher hier nicht - wie von der Klägerin angenommen - zugrunde gelegt werden.
  • BVerwG, 29.06.1995 - 2 C 32.94

    Nebentätigkeitsgenehmigung - § 43 VwGO, Erfordernis einer Klagebefugnis für die

    Auszug aus VGH Hessen, 06.09.2023 - 4 A 1811/21
    Das Verwaltungsgericht hat § 42 Abs. 2 VwGO dahin verstanden hat, dass eine Feststellungsklage nur zulässig ist, wenn es dem Kläger dabei um die Verwirklichung seiner Rechte geht, sei es, dass er an dem festzustellenden Rechtsverhältnis selbst beteiligt ist, sei es, dass von dem Rechtsverhältnis immerhin eigene Rechte des Klägers abhängen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juni 1995 - 2 C 32.94 -, juris, Rdnr. 18; Urteil vom 28. Juni 2000 - 11 C 13.99 -, juris Rdnr. 32).
  • BVerwG, 21.01.1993 - 4 B 206.92

    Klagebefugnis - Rechtsverletzung - Verfahrensfehler des Gerichts

    Auszug aus VGH Hessen, 06.09.2023 - 4 A 1811/21
    Ohne einen Rückgriff auf die objektiv gegebene materielle Rechtslage lässt sich nämlich nicht beurteilen, ob eine Verletzung klägerischer Rechte immerhin möglich ist, wenn nicht die bloße Behauptung einer derartigen Rechtsverletzung genügend sein soll (BVerwG, Urteil vom 29. Juni 1983 - 7 C 102.82 -, juris Rdnr. 7; Beschluss vom 21. Januar 1993 - 4 B 206.92 -, juris Rdnr. 7; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 22. Februar 1995 - 4 M 112/94 -, juris Rdnr. 7).
  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89

    Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung -

    Auszug aus VGH Hessen, 06.09.2023 - 4 A 1811/21
    Die "Freiheit" des Gerichts ist aber dann überschritten, wenn es entweder seiner Sachverhalts- und Beweiswürdigung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zu Grunde legt, sondern nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt, oder wenn die von ihm gezogenen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen; diese Verstöße gegen den Überzeugungsgrundsatz können als Verfahrensmängel gerügt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Februar 1984 - 6 C 134.81 - BVerwGE 68, 338 = juris Rdnr. 18 ff.; Urteil vom 19. Januar 1990 - 4 C 28.89 - BVerwGE 84, 271 = juris Rdnr. 18 ff.; Beschluss vom 28. März 2012 - 8 B 76.11 -, juris Rdnr. 8).
  • BVerwG, 28.02.1997 - 1 C 29.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens

    Auszug aus VGH Hessen, 06.09.2023 - 4 A 1811/21
    Dies sei nicht der Fall, wenn offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise subjektive Rechte des Klägers verletzt sein können (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 1997 - 1 C 29.95 -, juris Rdnr. 18; Urteil vom 28. Juni 2000 - 11 C 13.99 -, juris Rdnr. 32).
  • VGH Hessen, 01.09.2011 - 7 A 1736/10

    Drittschutz im Wasserrecht

  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

  • BVerwG, 23.01.1996 - 11 B 150.95

    Recht der Landwirtschaft: Versagung der Grundstücksverkehrsgenehmigung, Anhörung

  • BVerwG, 02.02.1984 - 6 C 134.81

    Beweiswürdigung - Unvollständiger Sachverhalt - Unrichtiger Sachverhalt -

  • BVerwG, 29.06.1983 - 7 C 102.82

    Klagebefugnis der Gemeinde bei belastender Verkehrsbeschränkung auf

  • BVerwG, 28.03.2012 - 8 B 76.11

    Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensmangel; Verfahrensfehler; Verfahrensrüge;

  • BVerwG, 18.01.2022 - 6 B 21.21

    Keine selbständige Anfechtbarkeit des Austausches eines Prüfers im

  • BVerfG, 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BVerwG, 19.07.1985 - 4 C 62.82

    Rechtliches Gehör - Verwaltungsstreitverfahren - Überraschungsurteil -

  • BVerwG, 25.05.1984 - 8 C 108.82

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Revision - Anschlußrevision - Zulässigkeit -

  • BVerwG, 29.07.1977 - 4 C 21.77

    Rechtliches Gehör - Überraschungsentscheidung

  • BVerwG, 21.01.2003 - 3 C 12.02

    Politischer Gewahrsam; Entschädigungsleistung; Beihilferichtlinien; Außenwirkung

  • BVerwG, 31.05.1983 - 4 C 20.83

    Revisionsgrund - Begründung eines Verfahrensmangels - Zulassung der Revision -

  • BVerwG, 12.01.2022 - 8 C 8.21

    Zurückweisung der Anhörungsrüge

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.02.1995 - 4 M 112/94

    Prüfungsmaßstab; Planfeststellungsbeschluß; Planungshoheit; Gemeindegebiet;

  • BVerwG, 14.08.2013 - 8 B 36.13

    Rückübertragung eines Grundstücks auf Grundlage des Vermögensgesetzes ( VermG )

  • VGH Hessen, 10.08.2017 - 4 A 839/15
  • VGH Hessen, 09.09.2014 - 4 A 2032/12
  • VGH Hessen, 11.10.2018 - 4 A 2032/17
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